Musikschulbetrieb – Aktuelle Informationen zum Coronavirus

STAND: 04. April 2022

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Auch alle Zugangsbeschränkungen sind aufgehoben.

Weiterhin empfohlen, wenn auch nicht verpflichtend vorgeschrieben, ist jedoch die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen. Wir bitten Sie, auf freiwilliger Basis, diese Maßnahmen weiterhin einzuhalten, damit wir auch zukünftig den Musikunterricht ohne größere Ausfälle umsetzen können.

Wir bedanken uns für die konsequente Umsetzung der Maßnahmen in der Vergangenheit. Bleiben Sie gesund!

Die Schulleitung


STAND: 23. Februar 2022

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

heute gibt es erfreuliche Nachrichten. Ab sofort sind wir zurück in der Warnstufe.

  • Damit ist jetzt wieder Singen ohne Maske erlaubt. Wenn der Mindestabstand von 2 Metern beim Singen unterschritten wird muss jedoch eine medizinische Maske getragen werden.
  • Bei allen anderen Instrumenten (außer bei Blasinstrumenten) gilt für über 18-jährige FFP2-Maskenpflicht. Kinder ab 6 Jahren müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Der Zutritt zur Musikschule ist wieder mit 3G gestattet.
  • Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben wie gehabt.
  • Personen mit Symptomen bleiben bitte zuhause.

Ihnen einen sonnigen Tag!

Die Schulleitung


STAND: 9. Februar 2021

Seit 9. Februar gilt eine neue CoronaVO-Musikschulen. Es gibt keine wesentlichen Änderungen. Wir befinden uns weiterhin in Alarmstufe I. Somit behält der Stand vom 28. Januar Gültigkeit (siehe unten).

Die Schulleitung


STAND: 28. Januar 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

zum 28. Januar wurde die vorübergehend außer Kraft gesetzte Stufenregelung der CoronaVO BW wieder aufgenommen. Damit gelten nun die Regelungen der Alarmstufe I.
Seit 28. Januar gilt zudem die neue CoronaVO Musikschulen und entsprechend 2G für den Zutritt zur Musikschule.

  • 2G: Zutritt zur Musikschule haben nur geimpfte oder genesene Personen. Ein zusätzlicher Test ist nicht erforderlich.
  • Wir bitten Sie um Beachtung, dass das RKI mit Wirkung zum 15. Januar 2022 den Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate verkürzt hat (RKI Genesenennachweis). Genesene, die nicht geimpft sind, dürfen daher unsere Schule nur besuchen, sofern ihre Genesung nicht mehr als drei Monate zurückliegt.
  • Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Schüler*innen dürfen unsere Schule nach wie vor nach Vorlage ihres Schülerausweises besuchen. Diese Regelung gilt nicht in Wochen, in denen keine regelmäßige Testung an den Schulen stattfindet. Nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen für den Zutritt zur Musikschule in geschlossenen Räumen in den Ferien grundsätzlich einen Antigen-Testnachweis erbringen.
    Zugleich hat das Kultusministerium klargestellt, dass mittelfristig diese Ausnahmeregelung für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler auslaufen wird und dann für die Gruppe der 12 bis 18-jährigen Jugendlichen nur die Impfung (unter anderem) den Zutritt zu den Angeboten der Musikschulen in geschlossenen Räumen ermöglichen wird. Wann dieser Zeitpunkt sein wird, ist derzeit noch nicht abschließend entschieden.
  • Die bisherigen Hygieneregeln bleiben bestehen.
  • alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben bei Aufenthalt in geschlossenen Räumen der Musikschulen die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, FFO3 oder vergleichbar).
  • Ausnahmen: Im Fach Gesang ist in den Alarmstufen zwar weiterhin eine medizinische Maske verpflichtend, aber auch ausreichend. Keine Maskenpflicht besteht im Unterricht bei Blasinstrumenten. 

Die Schulleitung


STAND: 12. Januar 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

entsprechend der Aktualisierung der CoronaVO BW vom 12. Januar 2022 bleiben die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen.

Es gilt also weiterhin unsere Information vom 10. Januar.


STAND: 10. Januar 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

wir wünschen Ihnen ein frohes, gutes und aufwärtszeigendes neues Jahr!

Stand heute befinden wir uns weiterhin in der Alarmstufe II. Entsprechend der geänderten CoronaVO Musikschulen vom 27.12. 2021 gilt nun 2G plus.

Immunisierung:

Der Besuch der Musikschule ist nur immunisierten Personen nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.

Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für:

  • geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate (bisher 6 Monate) zurückliegt
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt
  • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
  • oder Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.

Damit wurde die Gültigkeitsdauer einer vollständigen Impfung bzw. einer zurückliegenden Corona-Infektion entsprechend der STIKO-Empfehlungen auf 3 Monate angepasst! Bitte zeigen Sie Ihrer Lehrkraft ihr aktuelles Zertifikat und ggf. Ihren aktuellen Testnachweis.

Maskenpflicht:

In geschlossenen Räumen sollen zukünftig Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine FFP2-Maske tragen. In begründeten Fällen ist eine medizinische Maske zulässig. Daher reicht beim Singen in geschlossenen Räumen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske aus. Keine Maskenpflicht besteht (selbstverständlich) weiterhin während des Unterrichts mit Blasinstrumenten.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und Kinder unter 6 Jahren weiterhin grundsätzlich von der Maskenpflicht ausgenommen. Für Musikschüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren ist weiterhin eine medizinische Maske für den Aufenthalt in der Musikschule und die Teilnahme am Unterrichts- und Veranstaltungsbetrieb ausreichend.

Für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie für 6-17-Jährige haben sich die jeweiligen bisherigen Regelungen für den Zutritt zur Musikschule nicht geändert. Gleiches gilt für die Corona-Regelungen hinsichtlich des Zutritts von Mitarbeitenden zur Musikschule und ihre Teilnahme / Mitwirkung an Aktivitäten und Angeboten der Musikschule.

Hygieneregeln:

Unsere bisherigen Hygieneregeln behalten weiterhin Gültigkeit: regelmäßiges Stoßlüften, Abstand halten (1,5 Meter bzw. 2 Meter bei Gesang und Blasinstrumenten), Reinigen der Instrumente vor Weitergabe, Niesen in die Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen, bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben.

Die Schulleitung


STAND: 04. Dezember 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

am Samstag, 04.12.2021 treten in der aktuellen Alarmstufe II verschärfte 2G+ Regeln in Kraft.

Erwachsene Schüler*innen, deren Impfung/Genesung länger als 6 Monate zurückliegt, benötigen nun zusätzlich zu 2G einen aktuellen negativen Testnachweis.
Schüler*innen, deren Immunisierung weniger als 6 Monate zurückliegt, benötigen keinen Testnachweis.
Personen, die schon eine Booster-Impfung erhalten haben, bleiben ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.

Im Originalwortlaut hier zu finden:
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Hier finden Sie die aktuellen Corona-Regeln auf einen Blick.

Die Schulleitung


STAND: 26. November 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

entsprechend der aktuellen Coronaverordnung für Musikschulen muss nun auch im Gesangsunterricht  beim Singen stets eine Maske getragen werden.

Es gilt weiterhin 2G bzw. 2G+ für Chöre mit den genannten Ausnahmen (siehe Stand 17. November und 24. November 2021).

Die Schulleitung


STAND: 24. November 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

da wir uns entsprechend der zum 24.11.21 geänderten Coronaverordnung nun in der neu festgelegten Alarmstufe II befinden, gilt für Chorproben ab sofort die 2G+ Regel. Das heißt: Chormitglieder müssen für Live-Proben geimpft oder genesen sein und außerdem einen negativen Testnachweis (Antigentest) erbringen.

Für Instrumental- und Gesangsunterricht und alle übrigen Ensembles haben die 2G-Regelungen weiterhin Gültigkeit (siehe Stand 17. November 2021).

Die Schulleitung


STAND: 17. November 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

seit heute, Mittwoch, 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Es gilt die 2G-Regel.

  • Für nichtgeimpfte bzw. nichtgenesene Erwachsene ist der Zutritt zur Musikschule nun leider nicht mehr erlaubt.
  • Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell asymptomatische Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend.
  • Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.
  • Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, dürfen unsere Schule stets besuchen, sofern sie asymptomatisch sind.

Noch eine wichtige Information:
Ein Testnachweis per Schülerausweis für volljährige Schülerinnen und Schüler ist nur noch bis Jahresende 2021 möglich. Darüber informierte das Landesministerium am 12.11.2021 hier. Danach gelten für erwachsene Schüler*innen die gleichen Nachweispflichten und Zutrittsregelungen wie für alle anderen Erwachsenen.

Die Schulleitung


STAND: 16. November 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

voraussichtlich am morgigen Mittwoch, 17.11.2021 wird in Baden-Württemberg die Alarmstufe ausgerufen. Es gilt dann die 2G-Regel.

  • Für nichtgeimpfte bzw. nichtgenesene Erwachsene ist der Zutritt zur Musikschule dann leider nicht mehr erlaubt.
  • Für asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (bitte zeigen Sie Ihrer Lehrkraft das ärztliche Attest) oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, ist weiterhin ein negativer Antigen-Testnachweis ausreichend (nicht älter als 24 Stunden).
  • Bei Schüler*innen reicht (außerhalb der Ferienzeiten) die Vorlage eines Schülerausweises.
  • Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, dürfen unsere Schule stets besuchen, sofern sie asymptomatisch sind.

Die Schulleitung


STAND: 03. November 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

am Mittwoch, 3.11. wurde in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe ausgerufen (über 250 Covid-19-Fälle auf Intensivstationen). Entsprechend der Regelungen der Corona VO BW i.V. mit der Corona VO Musikschulen müssen wir für Besucher*innen der Jazz & Rock Schulen Freiburg nun auch die verschärften 3G-plus-Regelungen umsetzen:

  • Für Nichtgeimpfte bzw. Nichtgenesene gilt in Innenräumen ab sofort die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ein einfacher Antigen-Test ist nicht mehr ausreichend.
  • Für asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (bitte zeigen Sie Ihrer Lehrkraft das ärztliche Attest) oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, ist statt eines PCR-Testnachweises ein negativer Antigen-Testnachweis ausreichend (nicht älter als 24 Stunden).
  • Bei Schüler*innen reicht (außerhalb der Ferienzeiten) die Vorlage eines Schülerausweises.
  • Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, dürfen unsere Schule stets besuchen, sofern sie asymptomatisch sind.
  • Es gilt durchgehende Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen während des Unterrichts.
  • Bei Unterricht mit Blasinstrumenten und im Fach Gesang gilt die Maskenpflicht nicht. Jedoch muss ein erweiterter Abstand von 2 Metern zwischen allen Anwesenden durchgehend eingehalten werden.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir an die Vorgaben des Landesministeriums gebunden sind und verstehen, dass die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests (für Nichtgeimpfte/Nichtgenesene) für einzelne von Ihnen eine erhebliche Einschränkung bedeuten kann. Unsere Lehrkräfte werden Ihnen bei Bedarf daher gerne auch Online-Lektionen anbieten.

Das aktuelle Hygienekonzept können Sie hier einsehen.

Die Schulleitung


STAND: 26. Oktober 2021

Hinweis zur Testpflicht von Schüler*innen in den Ferienkursen (Herbstferien):

Da Kinder und Jugendliche in den Ferien nicht in ihrer Schule getestet werden, gilt der Schultest (Schülerausweis) maximal bis einschließlich Montag, den 1. November 2021. Unsere Ferienangebote benötigen daher zwingend einen Testnachweis für alle Teilnehmenden, die nicht geimpft oder genesen sind.

Die Schulleitung


STAND: 16. Oktober 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, welche ab 16. Oktober gültig ist, bringt einige kleinere Veränderungen mit sich:

Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen entfällt, sofern alle im Raum befindlichen Personen immunisiert sind. Ist ausschließlich die unterrichtende Lehrkraft nicht immunisiert muss nur diese eine medizinische Maske tragen. Auf Fluren, Gängen und in Aufenthaltsräumen gilt die Maskenpflicht uneingeschränkt. Die Maskenpflicht besteht nicht für Kinder unter sechs Jahren. 

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt nicht für Unterricht in Gesang and an Blasinstrumenten. Allein in der Basisstufe entfällt die Verpflichtung zur Einhaltung des bisherigen Mindestabstandes von 2 Metern bei den genannten Fächern.

In der Basisstufe, in welcher wir uns aktuell befinden, gilt die 3G-Regel. Bei Schüler*innen reicht die Vorlage eines Schülerausweises. (In der Warnstufe gilt ebenfalls 3G, jedoch muss hier anstelle eines Antigen-Tests ein PCR-Test vorgelegt werden. In der Alarmstufe gilt die 2G-Regel.)

Die Schulleitung


STAND: 30. September 2021

Wichtige Infos zum Besuch des Infotages am 3. Oktober 2021 von 10-15 Uhr.

Liebe Besucher*innen,

Bitte planen Sie vor Ihrem Termin genügend Zeit ein, da wir eine Einlasskontrolle am Eingang durchführen müssen. Einlass ist ab 9:30 Uhr. Bitte bringen Sie ein gültiges 3G-Zertifikat mit (Testnachweis, Impfnachweis, Genesenennachweis, Schülerausweis) und zeigen dieses am Empfang vor. 

Im gesamten Haus besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der 3G-Nachweis- und Maskenpflicht ausgenommen.

Wir freuen uns auf Sie!

Die Schulleitung


STAND: 20. September 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

Seit Donnerstag, den 16. September 2021 ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft, welche eine Abkehr von der bisherigen Beurteilungslage bedeutet und ein neues Stufensystem einführt.
Indikatoren für die drei Stufen sind künftig die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz – also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden – und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (ITS).

Aktuell gilt für unseren Musikschulbetrieb die 3G-Regel (Basisstufe).

Das dreistufige System der Landesregierung sieht folgendes vor:
– In der ersten Stufe (Basisstufe), bleiben die bisherigen Regeln mit 3G für uns bestehen. 
– In der Warnstufe (ab ITS 250) gibt es dann eine PCR-Testpflicht für Ungeimpfte/Nichtgenesene.
– In der Alarmstufe (ab ITS 390) gilt für Ungeimpfte/Nichtgenesene ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G).

Sollten wir von der Basisstufe in die Warnstufe rutschen informieren wir Sie an dieser Stelle darüber.

Die Schulleitung


STAND: 13. September 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

zum Schulbeginn am 13. September tritt eine neue Corona-VO in Kraft (diese tritt mit Ablauf des 20. September 2021 außer Kraft).

Im Prinzip bleiben die Regelungen der seit 16. August gültigen Corona-VO bestehen:

  • 3G-REGEL: Unser Musikschulbetrieb geht uneingeschränkt weiter. Jedoch müssen nicht geimpfte bzw. nicht-genesene Personen einen Testnachweis vorlegen. Bitte zeigen Sie diesen der zuständigen Lehrkraft.
  • Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.
  • Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Corona-Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, soll es aber weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests geben. Dies gilt insbesondere für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Es gilt unser Hygienekonzept und die Pflicht zur Datenverarbeitung.

Wir wünschen allen Schüler*innen und Lehrkräften einen guten Schulbeginn!

Die Schulleitung


STAND: 16. August 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

seit 16. August gilt die neue Corona-VO für Baden-Württemberg.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unser Musikschulbetrieb geht uneingeschränkt weiter. Jedoch müssen nicht geimpfte bzw. nicht-genesene Personen einen Testnachweis vorlegen. Bitte zeigen Sie diesen der zuständigen Lehrkraft.
  • Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.
  • Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Corona-Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, soll es aber weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests geben. Dies gilt insbesondere für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Es gilt unser Hygienekonzept und die Pflicht zur Datenverarbeitung.
  • Diese Verordnung gilt bis 13. September 2021.
  • Schulen: Mit Wirkung zum 31. Juli ist außerdem das Kohortenprinzip im Unterricht, bei AGs und außerunterrichtlichen Veranstaltungen aufgehoben. Das heißt: Diese können wieder klassen-, jahrgangs- und schulübergreifend durchgeführt werden.

Wir informieren Sie an dieser Stelle darüber, was zu Beginn des neuen Schuljahres gilt, wenn die aktuelle Verordnung außer Kraft tritt.

Genießen Sie die restlichen Sommerferien!

Die Schulleitung


FERIENPROGRAMM: 29.07.2021

Liebe Ferienkurs-Teilnehmer*innen,

Heute beginnt unser musikalisches Ferienprogramm.
Aktuell befinden wir uns in Inzidenzstufe 2. Für uns als Musikschule ergeben sich keine Änderungen zum Stand vom 28.06.2021.

Es gilt:

  • Eine 3 G-Nachweispflicht besteht nicht. Es sind keine Tests zum Besuch der JRS nötig.
  • Kurse dürfen ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl stattfinden
  • Es besteht keine Maskenpflicht in Unterrichtsräumen
  • Auf den Begegnungsflächen (Flure etc.) der JRS gilt die Maskenpflicht
  • Das Hygienekonzept der JRS ist zu beachten: regelmäßig Hände waschen (insbesondere vor Kursbeginn), Lüften, Abstand halten, Reinigen der Instrumente (insbesondere vor Weitergabe)
  • Bei Blasinstrumenten und Gesang besteht die Empfehlung, einen Abstand von 2 Metern einzuhalten. Bei allen anderen Instrumenten 1,5 Meter.

Diese Lockerungen gelten bis zu einer Inzidenz von 35. Ab 35 wäre die 3G-Nachweispflicht wieder gültig.

Wir informieren Sie hier über aktuelle Entwicklungen.

Die Schulleitung


SOMMERFEST: 26.07.2021

Das Wetter sieht vielversprechend aus. Daher planen wir unser Sommerfest heute im Freien!
Das bedeutet: mit Kontakterfassung aber ohne 3G (Update 26.07.2021)

Wir heißen Sie/Euch herzlich willkommen!

Die Schulleitung


STAND 23.07.2021

Aktuell befinden wir uns in Inzidenzstufe 2. Für uns als Musikschule ergeben sich keine Änderungen zum Stand vom 28.06.2021.
Eine 3 G-Nachweispflicht besteht nicht.

Diese Regelungen gelten bis zu einer Inzidenz von 35. Ab 35 wäre die 3G-Nachweispflicht wieder gültig. Stand heute: 23,8

Wir informieren Sie hier über aktuelle Entwicklungen.

Die Schulleitung


STAND: 28.06.2021

am Freitagabend, den 25.06.2021 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung verkündet und veröffentlicht, welche am heutigen Montag in Kraft tritt. Die Corona-Regelungen für den Musikschulbetrieb orientieren sich wie bisher an den 7-Tage-Inzidenzen. Allerdings gibt es nun 4 Stufen.

Die Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Stufen finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Aufgrund der sehr niedrigen Inzidenz in Freiburg befinden wir uns aktuell in Stufe 1 mit größtmöglichen Erleichterungen

Ab sofort gilt:

  • Die 3G-Nachweispflicht entfällt. Es sind keine Tests zum Besuch der JRS nötig.
  • Kurse dürfen ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl stattfinden
  • Es besteht keine Maskenpflicht in Unterrichtsräumen
  • Auf den Begegnungsflächen (Flure etc.) der JRS gilt die Maskenpflicht
  • Das Hygienekonzept der JRS ist weiterhin zu beachten (Lüften, Abstand, Reinigen der Instrumente)
  • Bei Blasinstrumenten und Gesang besteht weiterhin die Empfehlung, einen Abstand von 2 Metern einzuhalten. Bei allen anderen Instrumenten 1,5 Meter.

Diese Lockerungen gelten bis zu einer Inzidenz von 35. Ab 35 wäre die 3G-Nachweispflicht wieder gültig.

Wir hoffen, dass diese Erleichterungen nun längere Zeit anhalten werden!

Mit musikalischen Grüßen

Die Schulleitung


STAND: 07.06.2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

gemäß § 21, Abs. 8 CoronaVO sind der Zutritt zur Musikschule und die Teilnahme an den Unterrichtsangeboten der Jazz & Rock Schulen in Präsenz nur nach Vorlage eines:
Test-, Impf- oder Genesenennachweises im Sinne des § 5 CoronaVO zulässig. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 8. Wir sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet.

Von der Nachweispflicht ausgenommen sind allein Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Tests müssen tagesaktuell (24 Stunden) sein. Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Die Schulleitung


STAND: 30.05.2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

da die 7-Tage-Inzidenz in Freiburg weiter rückläufig ist, gilt ab sofort Öffnungsstufe 2. Das sind sehr erfreuliche Nachrichten, denn es ist nun wieder möglich:

  • Einzelunterricht in allen Instrumenten und Gesang
  • Unterricht in Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmer*innen

durchzuführen.

Weiterhin müssen alle Musikschüler*innen ab 6 Jahren bei Besuch der JRS entweder einen negativen Coronatest (nicht älter als 60 Stunden) vorweisen oder vollständig geimpft sein oder vollständig von Covid-19 genesen sein. Bitte zeigen Sie Ihrer Lehrkraft das entsprechende Dokument. Wir akzeptieren auch Testergebnisse aus Schulen und Kindergärten.

Selbst durchgeführte Corona-Tests können wir leider nicht akzeptieren. Corona-Tests führen z.B. Apotheken und Testzentren durch.

Infos zu Testzentren in der Nähe der Jazz & Rock Schulen finden Sie unter diesem Link.

Wir freuen uns auf Euch/Sie!

Die Schulleitung


STAND: 15.05.2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

Die aktualisierte Corona-Verordnung, welche seit 14. Mai in Kraft ist, sieht mehrere inzidenzabhängige Öffnungsstufen vor. Da wir in Freiburg seit längerer Zeit bereits eine Inzidenz von unter 100 haben, wurde direkt am 15. Mai die Öffnungsstufe 1 verkündet. Wenn die Inzidenz nun innerhalb von 14 Tagen seit 15.5. (also bis zum 28.5.) weiter fällt, so tritt Öffnungsstufe 2 ein. Dies würde uns nach den Pfingstferien erhebliche Erleichterungen bringen, da dann Ensemble- und Gruppenunterricht mit bis zu 20 Teilnehmenden in Präsenz erlaubt wäre.

Sollten wir jedoch am 29. Mai aufgrund nicht ausreichend sinkender Inzidenzen in Öffnungsstufe 1 bleiben, so dürften wir mit maximal 10 Teilnehmenden Gruppenkurse/Unterricht durchführen. Gesang- und Blasinstrumentenunterricht wären aber nur noch online erlaubt. Da bisher Präsenzunterricht in allen Fächern erlaubt war und die Inzidenzen in Freiburg derzeit eher fallen, wird im Hintergrund auf verschiedenen Ebenen intensiv daran gearbeitet, dass diese Regelung geändert wird.

Unabhängig von der Öffnungsstufe müssen ab sofort alle Musikschüler*innen bei Besuch der JRS entweder einen negativen Coronatest (nicht älter als 60 Stunden) vorweisen oder vollständig geimpft sein oder vollständig von Covid-19 genesen sein. Bitte zeigen Sie ihrer Lehrkraft das entsprechende Dokument. Wir bitten unsere schulpflichtigen Schüler*innen, sich direkt beim Testen in ihrer Schule eine schriftliche Bestätigung über das Testergebnis ausstellen zu lassen und unseren Lehrkräften vorzuzeigen.

Die Schulleitung


STAND: 14.04.2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

die Stadt Freiburg informierte uns, dass Musikschulen wieder Präsenz-Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kindern bis einschließlich 13 Jahre anbieten dürfen, solange die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt.

https://www.freiburg.de/pb/,Lde/1615769.html (Bildung & Betreuung)

Wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 steigt, gilt die Notbremseregelung.

Die Schulleitung


STAND: 22.03.2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

mit Beschluss vom 19.03.2021 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die Corona Verordnung des Landes mit Wirkung zum 22.03.2021 erneut geändert.

Solange die 7-Tage-Inzidenz für Freiburg weniger als 100 beträgt, ist es uns erlaubt:

  • Einzelunterricht in Präsenzform zu halten
  • Partnerunterricht für Geschwister, bzw. zwei Personen aus dem gleichen Haushalt, in Präsenzform anzubieten

Nicht mehr möglich sind dagegen Gruppenunterrichte für alle Altersgruppen. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Grundlage hierfür sind die Paragraphen §1c, Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 in Verbindung mit §9 Abs. 1, weiterhin §9 Abs. 2, §20 Abs. 4 und §20 Abs. 5 Nr. 7 der aktuellen Corona Verordnung (entsprechende Paragraphen und Textstellen sind farblich markiert).

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der gegebenen Umstände nur sehr kurzfristig reagieren können. Wir informieren Sie an dieser Stelle und per Newsletter, sobald uns neue Informationen vorliegen. Sollten Sie unseren Newsletter nicht erhalten, so nehmen Sie jetzt gerne die Gelegenheit wahr, sich dafür auf unserer Website oder per Email an beratung@jrs.org anzumelden.

Die Schulleitung


STAND: 15. März 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

wir haben erfreuliche Neuigkeiten. Der Inzidenzwert für Freiburg ist derzeit stabil unter 50. Wir können daher ab sofort in den Präsenzbetrieb gehen.

Erlaubt ist es uns jetzt:
• Einzelunterricht in Präsenz gemäß der gültigen Hygienevorgaben zu erteilen
• Gruppenunterricht mit bis zu 5 Kindern/Jugendlichen unter 14 Jahren zu erteilen

Band- und Chorproben sind leider weiterhin nicht im Präsenzbetrieb möglich.

Wir freuen uns sehr, dass es nun wieder losgehen kann. Unsere Lehrkräfte werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen um sich mit Ihnen abzustimmen, wann sie wieder in den Präsenzunterricht kommen.
Bei den Kinderkursen, die bei uns im Haus stattfinden, nehmen wir eine Teilung jener Gruppen vor, deren Kinderanzahl über 5 liegt. 

Nun hoffen wir, dass die Inzidenz auch für die nächste Zeit unter 50 stabil bleibt! Andernfalls wären wir gezwungen wieder zu schließen.

Wir wünschen Ihnen und unseren Lehrkräften einen guten Neustart und heißen Sie herzlich willkommen zurück an den Jazz & Rock Schulen!

Die Schulleitung


STAND: 8. März 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Kund*innen,

die Ministerpräsident*innen haben am 3. März eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. Gleichzeitig gibt es verschiedene Öffnungsperspektiven ab 8. März.

So ist es Musikschulen in Baden-Württemberg gestattet, ab einer Inzidenz von unter 50 an den letzten 5 Tagen…

  • …Einzelunterricht in Präsenz gemäß der gültigen Hygienevorgaben zu erteilen
  • …Gruppenunterricht mit bis zu 5 Kindern/Jugendlichen unter 14 Jahren zu erteilen

Derzeit liegt die Inzidenz für Freiburg über 50, weshalb unsere Schule weiterhin geschlossen bleiben muss. Sobald die Inzidenz stabil unter 50 liegt können auch wir wieder zu Präsenzunterricht entsprechend der o.g. Regelungen zurückkehren. Die genauen Regelungen sind der ab 8. März geltenden Corona-Verordnung zu entnehmen.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der bis 28. März gültigen inzidenzabhängigen Regelungen nur sehr kurzfristig reagieren können. Wir bitten Sie auch, weiterhin unsere Online-Angebote zu nutzen.

Wir informieren Sie an dieser Stelle kurzfristig über neue Gegebenheiten und hoffen, Sie bald wieder persönlich bei uns begrüßen zu dürfen!

Die Schulleitung


STAND: 5. März 2021

Bund und Länder haben sich am 03.03. auf einen neuen „Perspektivplan“ geeinigt. Wir wissen allerdings noch nicht, wie die Landesregierung Baden-Württemberg diesen in Bezug auf Musikschulen umsetzen wird. Aufgrund der aktuellen Beschlüsse können wir derzeit noch nicht von einer Öffnung unserer Schule ausgehen.

Wir bleiben daher vorerst weiterhin im Online-Modus und bitten Sie noch um etwas Geduld.

Die Schulleitung


STAND: 17. Februar 2021

Am 22. Februar 2021 tritt eine aktualisierte Corona-Verordnungen in Kraft:

CoronaVO in der ab 22. Februar 2021 gültigen Fassung

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des harten Lockdowns bis zum 07.03.2021 verständigt. 

Demzufolge ist uns der Präsenzunterricht bis zum 7. März untersagt. Unsere Lehrkräfte werden bis dahin weiterhin Online-Unterricht anbieten. Wir bitten Sie also noch um etwas Geduld. Wir hoffen, dass wir Sie ab dem 8. März wieder persönlich bei uns begrüßen dürfen.


STAND: 4. Februar 2021

Musikschulbetrieb bis 21. Februar 2021

Entsprechend der Vorgaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg bleibt unsere Schule bis einschließlich 21.02.2021 für Präsenzunterricht geschlossen. Unterricht findet bis dahin online entsprechend der Ferienregelung der Stadt Freiburg statt. Faschingsferien sind vom 12.bis 17. Februar.


STAND: 20. Januar 2021

Musikschulbetrieb bis 14. Februar 2021

Aufgrund des Beschlusses von Bund und Ländern vom 19. Januar 2021 gilt auch für uns, dass wir bis 14. Februar 2021 keinen Präsenzunterricht anbieten dürfen. Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre große Bereitschaft den Unterricht in dieser Zeit auch online wahrzunehmen und hoffen, Sie bald wieder persönlich an unserer Schule begrüßen zu dürfen! Bleiben Sie gesund und uns gewogen.


STAND: 11. Januar 2021

Musikschulbetrieb bis 31. Januar 2021

Aus der offiziellen Rückmeldung des Landesverbands der Musikschulen geht hervor, dass der Musikschulbetrieb bis einschließlich zum 31. Januar 2021 nur online stattfinden kann. Bitte klären Sie die Details direkt mit unseren Lehrkräften ab. Wir freuen uns, wenn Sie die Angebote unserer Lehrkräfte wahrnehmen.

Änderungen und Neuigkeiten können Sie an dieser Stelle und in unserem Newsletter nachlesen. Gerne können Sie sich auf unserer Website oder per Email an beratung@jrs.org für den Newsletter anmelden.


STAND: 7. Januar 2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

wir wünschen Ihnen und Euch ein frohes und gutes neues Jahr 2021!
 
Als Ergebnis der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 wurde beschlossen, den aktuellen Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern und in manchen Bereichen zu verschärfen:
Link
 
Bis weitere offizielle Regelungen für Musikschulen bekannt gegeben werden, bieten wir den Unterricht soweit möglich daher wieder im Onlineformat an. Bitte klären Sie die Details mit unseren zuständigen Lehrkräften. Wir danken Ihnen sehr, wenn Sie sich auf die Angebote unserer Lehrkräfte einlassen.
 
Wir informieren Sie an dieser Stelle und per Newsletter über Neuigkeiten und weitere Entwicklungen. Sollten Sie unseren Newsletter nicht erhalten, so nehmen Sie jetzt gerne die Gelegenheit wahr, sich dafür auf unserer Website oder per Email an beratung@jrs.org anzumelden.
 
Die Schulleitung
 
Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler
 

STAND: 14. Dezember 2020

Am Montag, den 14.12.20 und Dienstag, den 15.12.20 kann der Musikschulbetrieb einschließlich der Kooperationen auch in den Abendstunden fortgeführt werden. Auf Nachfrage des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs hat das Kultusministerium Baden-Württemberg mitgeteilt, dass der Besuch von Musikschulen zu den in der aktuellen Corona-Verordnung genannten Ausnahmen zählt, d.h. dass Unterricht bei uns auch nach 20 Uhr möglich ist.

Die Weihnachtsferien an der JRS beginnen aufgrund der Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg vorzeitig am Mittwoch, den 16.12.2020.


STAND: 4. Dezember 2020

Hinweis zum Ferienbeginn:
Die Weihnachtsferien an der JRS beginnen am Mittwoch, den 23.12.2020.


STAND: 19. November 2020

Hinweise zum Hygienekonzept der JRS:
Selbstverständlich entspricht unser Hygienekonzept vollumfänglich den gesundheitlichen Vorgaben und Erkenntnissen und wird von unserem geschulten Personal konsequent eingehalten. Die Raumgrößen für Unterricht und Ensemblearbeit in der JRS sind entsprechend der aktuellen Hygiene-Empfehlungen für Musikunterricht großzügig bemessen, meist sogar darüber hinaus. Sie können unsere Einrichtung in dieser Hinsicht sorgenfrei besuchen.


STAND: 2. November 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Jazz & Rock Schulen zu den Einrichtungen gehören, denen der Betrieb weiterhin erlaubt ist. Die seit dem 23.10.2020 geltende Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen gilt weiter unverändert. Sie wurde im Kontext des am 28.10.2020 beschlossenen zweiten „Lockdowns“ ab dem 02.11.2020 nicht geändert.
Unterricht in Gruppen bis zu 20 Teilnehmer*innen ist weiterhin möglich.

Es gilt weiterhin:
– Abstand von 1,5 Metern für Instrumentalist*innen außer Gesang und Blasinstrumente
– erweiterter Abstand von 2 Meter für Gesang und Blasinstrumente
– Einhaltung des Hygienekonzepts der JRS
– Gemeinsam benutzte Gegenstände vor Weitergabe an andere Personen stets reinigen, möglichst eigene Instrumente und Noten mitbringen.

Konzerte können derzeit nicht durchgeführt werden.

Die Schulleitung


STAND: 7. September 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

wir hoffen, Sie hatten eine angenehme Sommerzeit und kommen gesund zurück. Zum neuen Schuljahr, das am Montag, 14. September beginnt, möchten wir Sie herzlich begrüßen.

Entsprechend der Regelungen an allgemeinbildenden Schulen möchten wir Sie bitten, auch bei uns im Haus auf Begegnungsflächen, insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Aufenthaltsräumen, im Sekretariat und der Beratung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Am 14. September tritt eine neue Corona VO Musikschulen in Kraft, welche keine grundlegenden Veränderungen beinhaltet:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Musikschulen+ab+14_+September+2020
Es gilt weiterhin:
– Einheitlicher Abstand von 2 Meter für Gesang und Blasinstrumente
– Einhaltung des Hygienekonzepts der JRS
– Gemeinsam benutzte Gegenstände vor Weitergabe an andere Personen stets reinigen, möglichst eigene Instrumente und Noten mitbringen.

Entsprechend der allgemeinen Corona-Verordnung-BW gilt für Gruppenunterrichte eine Höchstzahl von 20 Teilnehmer*innen (TN).
Bei Veranstaltungen gelten abweichende TN-Zahlen.

Wir wünschen Allen einen guten Start!

Die Schulleitung

Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler


STAND: 29. Juni 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

wir freuen uns über weitere Lockerungen. In den letzten Wochen haben wir intensiv an Hygienekonzepten gearbeitet, Schulungen durchgeführt, Raumplanungen verändert und vieles mehr.

Ab 01. Juli dürfen wir wieder in Unterrichtsgruppen bis zu 20 Personen arbeiten. Bei anstehenden Konzerten auch in größeren Gruppen. Als Grundlage hierfür dient unser Hygienekonzept, welches wir beständig überwachen.

Für Bläser- und Sängergruppen gilt ein Richtabstand von 2 Metern zwischen den Musiker*innen. Die bekannten Maßnahmen zur Hygiene wie Husten- Niesetikette, Hände waschen und desinfizieren, Reinigung aller Oberflächen, tägliche Reinigung der Toiletten, Reinigung von Instrumenten sind selbstverständlich nach wie vor zu berücksichtigen.

Wir freuen uns, dass wir nun auch mit Chören und Bläserensembles Proben wieder vor Ort durchführen können. Wenngleich die regelmäßigen Anpassungen an neue Situationen und Verordnungen einen erheblichen Teil an Ressourcen binden, so sind wir doch frohen Mutes, dass die musikalische Arbeit in unserem Haus nun neue Früchte tragen kann.

Für Ihre Treue und Solidarität bedanken wir uns ganz besonders!

Die Schulleitung

Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler


STAND: 23. Mai 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

es tut sich was bei Sängern, Bläsern und Ensembles!

Entsprechend der CoronaVO Musikschulen vom 21. Mai 2020 können wir unter den darin genannten Auflagen Folgendes wieder als Präsenzunterricht anbieten:

  • Einzelunterricht in Gesang (Abstand 2,5 Meter)
  • Unterricht an Blasinstrumenten als Einzelunterricht oder in Gruppen von maximal fünf Personen (Abstand 2,5 Meter)
  • Unterricht in Gruppen von maximal zehn Personen, soweit es sich nicht um Unterricht an Blasinstrumenten, in Gesang oder Tanz handelt (Abstand 1,5 Meter)

Wir setzen die Auflagen selbstverständlich vollumfänglich um. Unsere Lehrkräfte setzen sich mit Ihnen zur Abstimmung in Verbindung.

Die Schulleitung

Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler

 


STAND: 8. Mai 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

jeden Tag neue News, der Frühling macht sich auch bei uns bemerkbar. Ab Montag, den 11.05. kann wieder Präsenzunterricht (Einzelunterricht) in den Jazz & Rock Schulen in den Bereichen Schlag-, Saiten- und Tasteninstrumente stattfinden. Unsere Freude darüber ist groß!
Wir haben alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt, so dass für Ihre Gesundheit nach bestem Wissen und Gewissen keine Gefahr besteht.

Die Lehrkräfte aus den genannten Fachgruppen stimmen sich nun mit Ihnen ab, wann Sie wieder in die J&RSF kommen. Sollten Sie aus persönlichen oder organisatorischen Gründen vorübergehend gerne den Unterricht online fortsetzen wollen, ist dies selbstverständlich möglich.

Der Unterricht für Blasinstrumente und Gesang, sowie die Ensemblearbeit und Kindergruppen können dagegen weiterhin nur online gewährleistet werden. Wir bitten Sie, sich auf diese Angebote auch in nächster Zukunft einzulassen. Denn eines ist sicher: wir werden wieder gemeinsam auf der Bühne stehen!
Die aktuellen Regelungen des Kultusministeriums gelten bis 15. Juni. Da beinahe täglich neue Informationen eintreffen, kann es auch zu einem Zwischenupdate kommen. Wir freuen uns jedenfalls sehr, Sie zumindest teilweise wieder persönlich in unserer Schule begrüßen zu dürfen.

Einige Hinweise zum Präsenzunterricht: Bitte besuchen Sie uns persönlich nur, wenn sie vollständig gesund sind (bzw. nicht infektiös). Aufgrund der Hygienevorgaben bitten wir Sie, sich vor dem Unterricht die Hände in unseren Waschräumen gemäß der bekannten Hygieneregeln, welche überall bei uns im Haus aushängen, zu waschen (mindesten 30 Sekunden mit Seife). Während der Wartezeit in unseren Aufenthaltsräumen tragen Sie bitte eine Gesichtsmaske. Das Tragen einer Maske während des Unterrichtes stimmen Sie bitte mit unseren DozentInnen ab. Unsere DozentInnen treffen ggf. Vorkehrungen, um eine Infektionsgefahr Ihrerseits zu reduzieren (Masken bzw. Schutzschilde aus Plexiglas). Fassen Sie nichts Unnötiges an. Bitte bringen Sie soweit möglich Ihre eigenen Instrumente mit (ausgenommen Schlagzeug und Klavier). Auch Noten, Kopfhörer sowie eigene Sticks bringen Sie bitte selbst mit. Selbstverständlich halten wir (falls Sie einmal etwas vergessen haben) auch ein gewisses Kontingent an Masken bzw. JRS-Drumsticks bereit, die dann auch in das Eigentum unserer SchülerInnen übergehen. Bei Tasteninstrumenten achten wir auf eine strikte Trennung zwischen SchülerInnen- und LehrerInneninstrument. SchülerInneninstrumente werden vor jeder neuen Unterrichtseinheit nach den medizinisch empfohlenen Vorgaben gereinigt.

Ach ja…Abstand, aber nur räumlich: Bitte mindestens 1,5 Meter.

Unsere Hygieneauflagen können Sie hier als PDF herunterladen.

Wir freuen uns sehr, Sie unter den genannten Auflagen wieder bei uns persönlich begrüßen zu dürfen. Und selbstverständlich hoffen wir darauf, auch weitere Bereiche schon bald öffnen zu dürfen.

Die Schulleitung

Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler

 


STAND: 6. Mai 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

es zeichnen sich erste Öffnungsmöglichkeiten ab. Wir stimmen uns derzeit innnerhalb des Kollegiums ab, wie wir diese umsetzen können und freuen uns darauf, in Kürze auch in einigen Bereichen wieder Präsenzunterricht anbieten zu können.
Rechtzeitig zur Öffnung der JRS setzen wir alle nach aktuellem Wissensstand notwendigen Hygiene- und Sicherheitsvorgaben mit großem Engagement und aller gebotenen Professionalität um.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Die Schulleitung

Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler

 


STAND: 4. Mai 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

bis mindestens 10. Mai muss unsere Musikschule weiterhin geschlossen bleiben. Wir richten uns hierbei nach den Vorgaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg:

Am vergangenen Samstag, den 02. Mai wurde die “Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVerordnung” für Baden-Württemberg herausgegeben.
Demzufolge bleiben Musikschulen bis 10. Mai geschlossen. Gleichzeitig beinhaltet die Verordnung die Information, dass ab 4. Mai 2020 für Musikschulen unter bestimmten Voraussetzungen und in einzeln festgelegten Bereichen Unterricht ermöglicht werden kann:
Entsprechend “§ 4 Abs. 7 wird das Kultusministerium und das Sozialministerium gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung Bedingungen und Modalitäten für die Wiederaufnahme des Betriebs an Musikschulen und Jugendkunstschulen, etwa zu zulässigen Unterrichtsangeboten, Unterrichtsformen und Gruppengrößen, sowie über Absatz 4 hinausgehende oder davon abweichende Hygienevorgaben festzulegen.“
 
Vorgaben entsprechend Absatz 7 wurden bisher leider noch nicht veröffentlicht. Auch wir wünschen uns Planungssicherheit und hoffen, Ihnen zeitnah weitere Infos geben zu können.

Unterricht kann daher weiterhin nur online stattfinden.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns sehr.

Die Schulleitung

Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler

 


STAND: 1. Mai 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

die Schließzeit der Jazz & Rock Schulen verlängert sich bis auf weiteres.

Unterricht kann daher weiterhin nur online stattfinden.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns sehr.

Die Schulleitung

Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler

 


STAND: 22. April 2020

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern, liebe FreundInnen der JRS,

herzlichen Dank zunächst für Ihre zahlreichen positiven Reaktionen auf unseren letzten Offenen Brief. Unsere Lehrer und wir freuen uns sehr, dass Sie sich auf die neuen Unterrichtsformen bzw. Nachholangebote eingelassen haben und Ihre Gebühren weiter entrichtet haben.

Nun haben sich unsere gemeinsamen Hoffnungen, dass wir uns nach den Osterferien wieder „live“ sehen könnten, leider nicht erfüllt. Ein Öffnungstermin wurde uns noch nicht benannt, er wird aber sicher nicht vor dem 3. Mai liegen. Auf unserer Homepage www.jrs.org finden Sie immer die aktuellen Infos dazu.

Die Unterrichtsgebühr für Mai werden wir in der kommenden Woche erheben. Wir wissen, dass nicht alle Unterrichtsformate ideal im Fernunterricht umgesetzt werden können. Unsere Lehrer bemühen sich, auch bei den Ensembles, Chören und z.T. bei den Kindergruppen um digitale Angebote und Lehreinheiten. Auch hier bitten wir Sie, dieses Unterrichtsangebot anzunehmen und die Gebühren weiterhin zu bezahlen. Sollten Sie dies ablehnen, informieren Sie uns bitte per E-Mail. Für Kindergruppen ohne Onlineangebot stoppen wir den Einzug und ändern die Gebührenrechnung anteilig für das Schulhalbjahr, wenn klar ist, wie lange die behördliche Schließung angedauert hat. Wenn Sie freiwillig und aus Solidarität mit dem Lehrer Ihren Beitrag weiter begleichen wollen, geben Sie einfach kurz Bescheid unter beratung@ jrs.org.

Falls Sie Unterrichtsgebühren nicht mehr bezahlen können oder wollen, greifen Sie bitte nicht einfach zum Mittel der Rücklastschrift, denn dadurch entstehen vermeidbare hohe Gebühren. Schicken Sie eine Mail an beratung@jrs.org, wir finden eine Lösung.

Ein paar Einblicke in die kreative Arbeit unserer Lehrkräfte und den Online-Unterricht haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Herzlichen Dank weiterhin für Ihre Treue und Solidarität. Bleiben Sie gesund.

Die Schulleitung

Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler

 


STAND: 19. April 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe FreundInnen der JRS,

leider verlängert sich die Schließzeit der Jazz & Rock Schulen bis mindestens 3. Mai.

Wie Sie sicher aus den Medien vernommen haben, hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern beschlossen, die Einschränkungen in Bezug auf die Schulschließungen, durch die Verordnung des Landes vom 17.03.2020 bis mindestens 03.05.2020 fortzusetzen:
Aktualisierte Fassung vom 17.04.2020

Der Betrieb der JRS ist daher leider weiterhin bis mindestens 3. Mai geschlossen. Unterricht kann daher weiterhin nur online stattfinden. Es ist uns bewusst, dass diese Unterrichtsform auch Sie vor große Herausforderungen stellt. Wir, die Lehrkräfte und die Verwaltung der JRSF möchten Sie dabei so gut es geht unterstützen. Wir bedanken uns ausdrücklich dafür, dass Sie weitestgehend dem Online-Musikunterricht zugestimmt haben und auch alternative Unterrichtsformen in Ensembles offen und mit Freude annehmen.

Großveranstaltungen werden vom Land voraussichtlich bis August nicht zugelassen. Inwieweit dies unsere Musikschulkonzerte betrifft können wir derzeit noch nicht abschätzen.

Bleiben Sie mit uns optimisch. Wir wünschen Ihnen viel Energie und Zuversicht, um diese schwierige Zeit auch musikalisch zu meistern.

Wir bedanken uns für Ihre Treue!

Mit den besten Grüßen,
Arthur Adler

Künstlerischer Leiter
J&RSF

 


STAND: 30. März 2020

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern, liebe FreundInnen der JRS,

wir erleben eine bedrückende Zeit, die uns Sorgen über unsere Gesundheit und in manchen Fällen auch über unsere Existenz beschert. Uns war es immer wichtig, dass die Jazz & Rock Schule nicht nur eine Musikschule ist, an der man im Einzelunterricht ein Instrument lernt, sondern dass wir ein Ort der Gemeinschaft sind, eine offene Plattform zum sozialen und musikalischen Austausch, ein Ort, an dem wir miteinander Freude an der Musik erleben und gemeinsam wachsen können. Dies ist uns – wie allen Schulen – seit dem 18. März bis zum 19. April 2020 behördlich untersagt.

Wir stehen nun alle vor großen Herausforderungen und vor Fragen, auf die wir noch Antworten finden müssen. Unsere LehrerInnen bemühen sich um individuelle Lösungen, um ihren Unterrichtsverpflichtungen nachzukommen, beispielsweise durch Onlineunterricht. Sicher ist das zunächst für viele ungewohnt und vielleicht auch im einen oder anderen Fall anfangs etwas „holperig“. Aber inzwischen haben uns viele Rückmeldungen erreicht, dass die ungewohnte Unterrichtsform richtig Spaß macht. Sie helfen uns sehr, wenn Sie sich auf diese Angebote einlassen und sie wahrnehmen. Wo, zum Beispiel bei Chören, Bands oder Kindergruppen ein Onlineunterricht nicht so einfach möglich ist, haben unsere LehrerInnen schon Ideen entwickelt, wie die ausgefallenen Stunden nachgeholt werden können.

Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, die Aprilgebühr zu erheben. Sie leisten damit den allerwichtigsten Beitrag, damit wir unsere Lehrkräfte in dieser schwierigen Phase weiter vergüten können! Dies ist umso wichtiger, als ihnen durch Auftrittsverbote die andere wichtige Einnahmequelle weggebrochen ist. Danke für Ihre Solidarität!

Wenn wir den Schulbetrieb nach Ostern nicht fortsetzen dürfen, werden wir uns mit weiteren Maßnahmen an Sie wenden.

Herzlichen Dank für Ihre Treue und Ihr Verständnis!

Die Schulleitung
Christian Pertschy, Bernhard Hofmann, Arthur Adler

 

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